Der Basiszins 2026 steht fest: 3,20 Prozent. Das Bundesfinanzministerium hat den Wert am 13. Januar 2026 bekanntgegeben. Klingt nach einer trockenen Behörden-Meldung. Ist aber der wichtigste Input für deine ETF-Steuer, die Anfang 2027 von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird.
Ich hab die Vorabpauschale dieses Jahr bei mir selbst gesehen, als im Januar 2026 plötzlich ein dreistelliger Betrag vom Trade-Republic-Verrechnungskonto verschwand. Kein Schock, aber ein guter Moment, die Rechnung einmal sauber aufzuschreiben. Hier ist der komplette Weg: Formel, interaktiver Rechner, Beispiel mit echten Zahlen und die drei Denkfehler, die fast alle machen.
| Basiszins 2026 | 3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026) |
| Faustregel Basisertrag | 2,24 % des Fondswerts (3,20 % × 0,70) |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | 30 % steuerfrei |
| Teilfreistellung Mischfonds | 15 % steuerfrei |
| Steuersatz | 26,375 % (25 % AbgSt + 5,5 % Soli) |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € (Ledig / Ehepaar) |
| Berechnungsjahr | 2026 (1. Januar bis 31. Dezember) |
| Abbuchung | Erster Werktag Januar 2027 |
Die Vorabpauschale für das Jahr 2026 wird mit dem Basiszins 3,20 % berechnet und Anfang 2027 abgebucht. Was im Januar 2026 abgegangen ist, betrifft das Jahr 2025 (Basiszins 2,53 %). Wer diese beiden Zeitpunkte verwechselt, versteht die Steuer nie.
Vorabpauschale-Rechner 2026
Unten findest du den Rechner. Trag deinen Fondswert am 1. Januar 2026 ein, die erwartete Jahresperformance und den Fondstyp. Der Rechner zeigt dir Basisertrag, Vorabpauschale, steuerpflichtigen Betrag und die Steuer, die Anfang 2027 fällig wird. Alles im Browser, nichts wird gespeichert oder gesendet.
Wie viel Steuer kommt 2027 auf dich zu?
Alle Werte werden lokal im Browser berechnet. Keine Daten verlassen deinen Rechner.
Der Rechner ignoriert Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer liegt der effektive Satz je nach Bundesland bei 27,82 % oder 27,99 % statt 26,375 %. Die Depotbank rechnet das automatisch, wenn du kirchensteuerpflichtig bist.
Die Formel in drei Schritten
Der Gesetzgeber hat die Berechnung in § 18 Investmentsteuergesetz festgeschrieben. Sieht komplex aus, besteht aber aus drei Rechnungen nacheinander. Ich zeig dir jede einzeln.
Schritt 1: Basisertrag
Beispiel 2026: 10.000 € × 3,20 % × 0,70 = 224 €
Der Faktor 0,70 ist der gesetzliche Abschlag, mit dem der Gesetzgeber berücksichtigt, dass Fonds einen Teil ihrer Rendite aus Kursgewinnen und nicht aus Zinsen erwirtschaften. 30 Prozent vom Basiszins werden also gleich am Anfang herausgerechnet. Der Basisertrag ist die Obergrenze für alles, was jetzt folgt.
Schritt 2: Vorabpauschale
gedeckelt durch den tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr
Zwei Deckel greifen hier. Ersten: Ausschüttungen werden vom Basisertrag abgezogen, weil du auf die bereits separat Abgeltungssteuer bezahlt hast. Zweiten: Wenn dein Fonds im Jahr weniger gestiegen ist als der Basisertrag, fällt die Vorabpauschale nur in Höhe der tatsächlichen Wertsteigerung an. Bei einem Verlustjahr (Fondswert fällt) ist die Vorabpauschale null.
So lief es für die Jahre 2021 und 2022: negative Basiszinsen plus fallende Kurse, also keine Vorabpauschale. Erst mit dem Basiszins-Sprung 2023 auf 2,55 % haben viele ETF-Sparer zum ersten Mal eine spürbare Abbuchung gesehen.
Schritt 3: Steuer
Aktien-ETF 2026: 224 € × 0,70 × 0,26375 = 41,36 €
Die Teilfreistellung ist der eingebaute Steuerrabatt des Gesetzgebers. Je mehr Aktien im Fonds, desto höher der Rabatt. 30 Prozent bei reinen Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote und bis zu 80 Prozent bei ausländischen Immobilienfonds.
Bevor die 26,375 Prozent greifen, wird dein Sparerpauschbetrag angerechnet. 1.000 Euro pro Jahr bei Ledigen, 2.000 bei Verheirateten. Bei den meisten Privatanlegern frisst der Freibetrag die komplette Vorabpauschale auf, wenn sonst keine Kapitalerträge anfallen.
Rechenbeispiel: 10.000 Euro Aktien-ETF 2026
So sieht der komplette Rechenweg für einen typischen Sparplan-Anleger aus. Annahmen: 10.000 Euro thesaurierender MSCI-World-ETF am 1. Januar 2026, Jahresperformance +8 Prozent, keine Ausschüttungen, Freistellungsauftrag von 1.000 Euro ist noch voll verfügbar.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fondswert 01.01.2026 | — | 10.000 € |
| Fondswert 31.12.2026 | — | 10.800 € |
| Wertzuwachs | 10.800 − 10.000 | 800 € |
| Basisertrag | 10.000 × 3,20 % × 0,70 | 224 € |
| Vorabpauschale (min. von Basisertrag und Wertzuwachs) | min(224, 800) | 224 € |
| Teilfreistellung Aktien-ETF (30 %) | 224 × 0,30 | 67,20 € |
| Steuerpflichtig | 224 − 67,20 | 156,80 € |
| Sparerpauschbetrag | 156,80 unter 1.000 € | 0 € Steuer |
Ergebnis: Wer den Sparerpauschbetrag nicht schon mit anderen Zinsen oder Dividenden verbraucht hat, zahlt auf 10.000 Euro thesaurierenden Aktien-ETF im Jahr 2026 effektiv keine Vorabpauschale-Steuer. Bei einem Aktien-ETF und vollem 1.000-Euro-Pauschbetrag liegt die Freigrenze 2026 bei rund 63.700 Euro Fondsvolumen. Erst darüber greift die Steuer.
Anders gerechnet bei Ehepaaren mit 100.000 Euro und 2.000 Euro Pauschbetrag: Basisertrag 2.240 Euro, steuerpflichtig 1.568 Euro. Nach Abzug des Pauschbetrags bleiben auch hier 0 Euro Steuer. Ab rund 127.500 Euro Fondsvolumen wird es für Ehepaare relevant.
Die Vorabpauschale wird schmerzhaft, sobald dein Sparerpauschbetrag bereits durch Dividenden oder Zinsen aufgebraucht ist. Bei einer Vorabpauschale von 1.000 Euro auf einen Aktien-ETF (nach 30 % Teilfreistellung steuerpflichtig 700 Euro) nimmt dir die Depotbank dann rund 185 Euro Steuer aus dem Verrechnungskonto. Wer 100.000 Euro Aktien-ETF hält und den Pauschbetrag komplett ungenutzt lässt, zahlt 2026 hingegen etwa 150 Euro.
Basiszins-Historie 2019 bis 2026
Der Basiszins wird jedes Jahr im Januar von der Bundesbank berechnet und vom Bundesfinanzministerium verkündet. Er orientiert sich am Zins für Bundeswertpapiere mit 15 Jahren Restlaufzeit. So sah die Entwicklung aus, und was das für 100.000 Euro im Aktien-ETF bedeutet hätte:
| Jahr | Basiszins | Basisertrag 100.000 € | Steuer (Aktien-ETF, ohne Pauschbetrag) |
|---|---|---|---|
| 2019 | 0,52 % | 364 € | 67,20 € |
| 2020 | 0,07 % | 49 € | 9,05 € |
| 2021 | −0,45 % | 0 € | 0 € |
| 2022 | −0,05 % | 0 € | 0 € |
| 2023 | 2,55 % | 1.785 € | 329,70 € |
| 2024 | 2,29 % | 1.603 € | 296,10 € |
| 2025 | 2,53 % | 1.771 € | 327,11 € |
| 2026 | 3,20 % | 2.240 € | 413,61 € |
Der Sprung 2022 auf 2023 ist der grosse Schock gewesen, den viele Anleger erst in der Abbuchung 2024 gespürt haben. 2021 war die Vorabpauschale sogar null, weil der Basiszins negativ war. Das Gesetz verhindert, dass negative Basiszinsen zu Negativ-Vorabpauschalen werden.
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EintragenDie drei häufigsten Denkfehler
1. Verwechseln von Berechnungsjahr und Abbuchung. Was im Januar 2026 vom Verrechnungskonto abgeht, ist die Vorabpauschale für das Jahr 2025, nicht 2026. Die Vorabpauschale 2026 (mit dem frischen 3,20-Prozent-Basiszins) wird erst am ersten Werktag 2027 abgebucht. Also im Januar 2027.
2. Glauben, bei Verlustjahren trotzdem zahlen zu müssen. Das Gesetz ist hier klar: Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs gedeckelt. Wenn dein ETF im Jahr weniger wert ist als am 1. Januar, fällt keine Vorabpauschale an. Selbst wenn der Basiszins noch so hoch steht.
3. Die Verrechnung beim Verkauf vergessen. Jede gezahlte Vorabpauschale erhöht deine steuerlichen Anschaffungskosten. Wenn du den ETF später verkaufst, wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Verkaufsgewinn abgezogen. Du zahlst sie also nicht doppelt, sondern nur einmal gestundet im Voraus. Viele denken, die Vorabpauschale sei verlorene Steuer. Sie ist es nicht.
Wird die Vorabpauschale automatisch abgezogen?
Ja, wenn du bei einem deutschen Broker bist. Trade Republic, Scalable, ING, comdirect, DKB und alle anderen inländischen Depotbanken ziehen die Steuer automatisch am ersten Werktag des Folgejahres vom Verrechnungskonto ein. Du bekommst eine Mitteilung, aber du musst nichts tun.
Wichtig: Das Verrechnungskonto muss zum Stichtag gedeckt sein. Sonst entsteht eine Forderung gegen dich, die im Extremfall mit Verzugszinsen belegt wird. Ich lege Ende Dezember immer einen kleinen Puffer aufs Verrechnungskonto, damit die Abbuchung glatt durchläuft.
Bei ausländischen Brokern (Interactive Brokers, LYNX mit Sitz Niederlande, DEGIRO) läuft es anders. Du musst die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben und die Steuer über die Einkommensteuer abführen. Die Depots berechnen und melden die Vorabpauschale zwar, aber sie ziehen keine Quellensteuer ein.
Wer sich für den steuereinfachen Weg interessiert: mein ETF-Musterdepot mit fünf Dividenden-ETFs läuft komplett bei einem deutschen Broker, genau wegen dieses Komforts.
Sparst du die Vorabpauschale, wenn du einen ausschüttenden ETF hältst?
Kurze Antwort: Nein, aber die Rechnung sieht anders aus. Bei einem ausschüttenden Fonds werden die Ausschüttungen vom Basisertrag abgezogen. Wenn deine Ausschüttungen höher sind als der Basisertrag, wird die Vorabpauschale null. Du hast dann aber im laufenden Jahr bereits auf jede Ausschüttung die volle Abgeltungssteuer gezahlt.
Unter dem Strich: Ausschüttende Fonds verschieben die Steuer nicht ins Folgejahr, sondern zahlen sie sofort bei Ausschüttung. Thesaurierende Fonds nutzen den Zinseszinseffekt voll aus und zahlen die Vorabpauschale einmal jährlich. Rechnerisch kommt bei einem Aktien-ETF mit ähnlicher Performance fast das Gleiche raus. Der Vorteil thesaurierender ETFs liegt eher im Komfort und in der automatischen Wiederanlage.
Wenn du wissen willst, wie ich Thesaurierer und Ausschütter in meinem Depot mische: In den Musterdepots zeig ich drei Varianten für unterschiedliche Ziele.
↓ die Fragen, die am häufigsten gegoogelt werden
Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wie berechnet man die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale berechnet sich nach der Formel: Fondswert am 01.01. mal Basiszins mal 0,70, abzüglich der Ausschüttungen des Jahres. 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 Prozent, also 2,24 Prozent des Fondswerts als Basisertrag. Das Ergebnis ist maximal so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr.
Wie hoch ist die Faustregel für die Vorabpauschale?
Als Faustregel 2026: Fondswert mal 2,24 Prozent ergibt den maximalen Basisertrag. Bei einem Aktien-ETF werden davon 30 Prozent über die Teilfreistellung freigestellt, die Steuer auf den Rest liegt bei 26,375 Prozent. Netto sind das rund 0,41 Prozent des Fondswerts als Steuerlast, bevor der Sparerpauschbetrag greift.
Wie erfolgt die Ermittlung zur Berechnung der Vorabpauschale?
Die Depotbank ermittelt die Vorabpauschale automatisch. Sie nimmt den ersten Rücknahmepreis des Kalenderjahres, multipliziert ihn mit dem Basiszins und dem Abschlag 0,70 und zieht Ausschüttungen ab. Die Steuer wird am ersten Werktag des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen, ohne dass du etwas aktiv tun musst.
Wie viel Steuern sind in der Vorabpauschale?
Auf die Vorabpauschale fällt die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an, zusammen rund 26,375 Prozent. Bei Aktienfonds sind vorher 30 Prozent über die Teilfreistellung steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ledige) oder 2.000 Euro (Verheiratete) mindert die Steuerlast zusätzlich.
Mein Fazit
Die Vorabpauschale klingt komplizierter als sie ist. In drei Rechnungen hast du das Ergebnis, und wer einen Freistellungsauftrag nutzt, zahlt bei kleineren Depots oft gar nichts. Der Sprung 2026 auf 3,20 Prozent Basiszins macht die Rechnung nicht unangenehm, sondern nur einmal im Jahr sichtbar.
Was ich mache: Ende Dezember kurz prüfen, ob das Verrechnungskonto gedeckt ist. Anfang Januar die Abbuchung abgleichen. Und im Sommer einmal schauen, ob der Basiszins gestiegen ist, damit ich ungefähr weiss, was im kommenden Januar kommt. Mehr Aufwand ist das nicht.
Den Rechner oben kannst du gerne bookmarken und jedes Jahr neu aufrufen. Ich aktualisiere ihn jeden Januar, sobald der neue Basiszins vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht ist. Für die grösseren Themen rund um ETFs, Dividenden und Portfolio-Aufbau findest du die Einordnung im Renditerezept-Blog.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Anlageberatung im Sinne des §34f GewO. Der Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung ohne Kirchensteuer und unter der Annahme, dass die Depotbank die gesetzliche Formel wie dargestellt anwendet. Für deine individuelle Situation ist ggf. ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle. Alle Zahlen beziehen sich auf den Stand April 2026. Quelle Basiszins: BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zu § 18 Abs. 4 InvStG.